Zur
Frage der Kosten einer anwaltlichen Vertretung
Die
Bearbeitung ihres Mandats erfolgt stets unter
Gesichtspunkten der Kostenoptimierung.
Allerdings werden unsere Mandate zum größten
Teil nicht mit dem Auftraggeber (also nicht
mit Ihnen) abgerechnet, zum Beispiel bei
Verkehrsunfallregulierungen mit dem
gegnerischen Haftpflichtversicherer, beim
Eintritt von Rechtsschutzversicherungen, bei
Prozesskosten und Beratungshilfe und bei
Obsiegen durch Abrechnung mit dem
Prozessgegner.
Das
heißt, dass "Ihr gutes Recht", bei
einem Obsiegen für Sie keine Kosten
verursacht. Wenn wir gemeinsam gewinnen, trägt
die gegnerische Partei die Kosten des
Verfahrens. Die Aussichten für Sie sind gut,
wenn sie im Recht sind und gute Beweise haben.
Fehlen
Beweise und kann ein Obsiegen nicht garantiert
werden, so müssen wir Ihre
Rechtsschutzversicherung auffordern, die
Verfahrenskosten zu übernehmen. Wir haben ein
sehr vertrauensvolles Verhältnis zu allen großen
Rechtsschutzversicherern.
Die
"Selbstzahlerfälle" sind in den
vergangenen Jahren selten geworden. Bei
solchen Nichtversicherten müssen wir einen
Vorschuss gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) verlangen. Die Gebührenhöhe kann aber
auch im Wege einer Honorarvereinbarung mit dem
Anwalt besprochen werden, zum Beispiel kann
ein Stundehonorar vereinbart werden.
Der
Notar muss wie ein Gericht als öffentlicher
Amtsträger in Notarsachen nach der
Kostenrechnung staatlich festgelegte Gebühren
berechnen, die sich nach dem Gegenstandswert
richten. Dies wird durch den Bezirksrevisor
des Landgerichts regelmäßig im einzelnen überprüft. Ein
Wettbewerb von Anwälten und Notaren über Gebührennachlässe
ist nicht erlaubt.
Lohnt
sich die Beauftragung unseres Büros für Sie?
Davon
können Sie ausgehen. Optimal ist es, wenn Sie
rechtzeitig die "Hemmschwelle" der
angeblich hohen Kosten eines Rechtsanwalts überwinden.
Ein rechtzeitiger Rat, auch telefonisch,
bewahrt Sie in der Regel vor großem Schaden.
Der Anruf beim Anwalt Ihres Vertrauens, der
ich gerne für Sie seien möchte, sollte in
der Regel erfolgen, bevor Sie Verträge
unterschrieben, deren Inhalt sie nicht genau
überblicken.
Vertrauen
in den Ihnen unbekannten Vertragspartner ehrt
Sie, wird aber heutzutage oftmals enttäuscht.
Oft konnte bei rechtzeitiger Anfrage durch
meinen anwaltlichen Rat großer Schaden von
den Klienten abgewendet werden. Wenden Sie
sich vertrauensvoll rechtzeitig an mich. Über
die Kosten wird dabei immer zu Ihrer
Zufriedenheit zu sprechen sein.
Prozesskosten-
und Beratungshilfe
Bei
geringem Einkommen gewährt der Staat
Prozesskosten- und Beratungshilfe. Diese
Mandate werden in meinem Büro seit jeher
gerne und mit unverminderter Intensität
betrieben, ebenso wie selbst finanzierte
Mandate. Das Antragsverfahren ist oft mit viel
Aufwand und Mühe verbunden. dabei werden Sie
von uns ohne Mehrkosten unterstützt. Ihre
Eigenbeteiligung beträgt lediglich 10 €.
Wir nehmen Ihnen die Arbeit eines
Antragsverfahrens beim Amtsgericht ab und Sie
können sogleich zu uns kommen. Unser
Mitarbeiterteam ist erfahren im Ausfüllen der
Antragsformulare und Vervollständigen der
Anlagen und Belege. Es gilt also nicht der
bittere Satz: "Wie viel Gerechtigkeit können
Sie sich leisten?"
Wir
können Sie auch an große Prozessfinanzierer
vermitteln. Dabei wird die Erfolgsaussicht
Ihrer Forderung von uns herausgearbeitet und
der Prozessfinanzierer zur Übernahme des
Mandats bewogen. Dies sind in der Regel große
Rechtsschutzversicherungen, die Ihnen sämtliche
Kosten des Prozesses abnehmen und gegen ein
Erfolgshonorar von ca. 30 % der Forderung das
Prozessrisiko abnehmen.
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