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Zur Frage der Kosten einer anwaltlichen Vertretung

Die Bearbeitung ihres Mandats erfolgt stets unter Gesichtspunkten der Kostenoptimierung. Allerdings werden unsere Mandate zum größten Teil nicht mit dem Auftraggeber (also nicht mit Ihnen) abgerechnet, zum Beispiel bei Verkehrsunfallregulierungen mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, beim Eintritt von Rechtsschutzversicherungen, bei Prozesskosten und Beratungshilfe und bei Obsiegen durch Abrechnung mit dem Prozessgegner. 

Das heißt, dass "Ihr gutes Recht", bei einem Obsiegen für Sie keine Kosten verursacht. Wenn wir gemeinsam gewinnen, trägt die gegnerische Partei die Kosten des Verfahrens. Die Aussichten für Sie sind gut, wenn sie im Recht sind und gute Beweise haben. 

Fehlen Beweise und kann ein Obsiegen nicht garantiert werden, so müssen wir Ihre Rechtsschutzversicherung auffordern, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Wir haben ein sehr vertrauensvolles Verhältnis zu allen großen Rechtsschutzversicherern. 

Die "Selbstzahlerfälle" sind in den vergangenen Jahren selten geworden. Bei solchen Nichtversicherten müssen wir einen Vorschuss gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen. Die Gebührenhöhe kann aber auch im Wege einer Honorarvereinbarung mit dem Anwalt besprochen werden, zum Beispiel kann ein Stundehonorar vereinbart werden. 

Der Notar muss wie ein Gericht als öffentlicher Amtsträger in Notarsachen nach der Kostenrechnung staatlich festgelegte Gebühren berechnen, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Dies wird durch den Bezirksrevisor des Landgerichts regelmäßig im einzelnen überprüft. Ein Wettbewerb von Anwälten und Notaren über Gebührennachlässe ist nicht erlaubt. 

Lohnt sich die Beauftragung unseres Büros für Sie?

Davon können Sie ausgehen. Optimal ist es, wenn Sie rechtzeitig die "Hemmschwelle" der angeblich hohen Kosten eines Rechtsanwalts überwinden. Ein rechtzeitiger Rat, auch telefonisch, bewahrt Sie in der Regel vor großem Schaden. Der Anruf beim Anwalt Ihres Vertrauens, der ich gerne für Sie seien möchte, sollte in der Regel erfolgen, bevor Sie Verträge unterschrieben, deren Inhalt sie nicht genau überblicken.

Vertrauen in den Ihnen unbekannten Vertragspartner ehrt Sie, wird aber heutzutage oftmals enttäuscht. Oft konnte bei rechtzeitiger Anfrage durch meinen anwaltlichen Rat großer Schaden von den Klienten abgewendet werden. Wenden Sie sich vertrauensvoll rechtzeitig an mich. Über die Kosten wird dabei immer zu Ihrer Zufriedenheit zu sprechen sein. 

Prozesskosten- und Beratungshilfe

Bei geringem Einkommen gewährt der Staat Prozesskosten- und Beratungshilfe. Diese Mandate werden in meinem Büro seit jeher gerne und mit unverminderter Intensität betrieben, ebenso wie selbst finanzierte Mandate. Das Antragsverfahren ist oft mit viel Aufwand und Mühe verbunden. dabei werden Sie von uns ohne Mehrkosten unterstützt. Ihre Eigenbeteiligung beträgt lediglich 10 €. Wir nehmen Ihnen die Arbeit eines Antragsverfahrens beim Amtsgericht ab und Sie können sogleich zu uns kommen. Unser Mitarbeiterteam ist erfahren im Ausfüllen der Antragsformulare und Vervollständigen der Anlagen und Belege. Es gilt also nicht der bittere Satz: "Wie viel Gerechtigkeit können Sie sich leisten?"

 

Wir können Sie auch an große Prozessfinanzierer vermitteln. Dabei wird die Erfolgsaussicht Ihrer Forderung von uns herausgearbeitet und der Prozessfinanzierer zur Übernahme des Mandats bewogen. Dies sind in der Regel große Rechtsschutzversicherungen, die Ihnen sämtliche Kosten des Prozesses abnehmen und gegen ein Erfolgshonorar von ca. 30 % der Forderung das Prozessrisiko abnehmen.