Zustandekommen
Sie wenden sich in der
Regel mit ihrem Anliegen telefonisch an uns unter der Telefonnummer des
Sekretariats 04956 / 918 00 oder per Telefax und Email (siehe Kontakt).
Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass Sie von dort nicht zu jeder Zeit zum
Rechtsanwalt durchgestellt werden können, wenn dieser gerade
Besprechungen (nachmittags) hat oder bei Gericht auswärts tätig (vormittags)
ist. Am sichersten erreichen Sie den Rechtsanwalt zu den freigehaltenen
Zeiten 11.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 15.00 Uhr.
Ein telefonisches
Informationsgespräch ist unverbindlich und kostenfrei, weil noch kein
Anwaltsauftrag zustande gekommen ist. Bitte haben Sie dafür
Verständnis, dass verbindliche Rechtsauskünfte am Telefon nicht
erteilt werden können, weil eine zuverlässige Information über den
Sachverhalt am Telefon nicht möglich ist. Eine seriöse Beratung setzt
die Einsicht in alle Urkunden und ein ausführliches Eingangsgespräch
voraus.
Eingangsgespräch
Das Mandat beginnt mit
einem Eingangsgespräch von in der Regel 30-60 min. und der
anschließenden Auftragserteilung mit Mandatsübernahme. Dabei werden
die Mandatsbedingungen vereinbart und unterzeichnet und eine
schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei den Gegnern erteilt. Auch
wird dabei eine Honorarvereinbarung zu treffen sein, die auch in der
Vereinbarung der gesetzlichen Mindestgebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestehen kann. (Ausführliche
Informationen zu den Kosten erhalten Sie hier).
Anspruchschreiben an den
Gegner
Nach Auswertung der von
Ihnen übergebenen und nachgereichten Unterlagen und gegebenenfalls
weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt (Zeugen, Polizei, Behördenakten)
wird Ihnen der Sachverhalt zur Überprüfung und Ergänzung zugeleitet.
Sodann erfolgt eine
rechtliche Bewertung nach Hinzuziehung der in der Hausbibliothek
vorhandenen Urteilssammlungen und Abhandlungen zu dem Rechtsproblem. In
der Regel folgt eine weitere Recherche zur Rechtssprechung in
juristischen Datenbanken.
Auf einem Phonodiktat wird
das Anspruchsschreiben formuliert und ausgearbeitet, das gefertigte
Diktat wird Ihnen und dem Gegner zugeleitet oder eine Klage bei
Gericht eingereicht. .
Besprechungen und
Informationen
Alle ein- und ausgehenden
weiteren Schreiben werden Ihnen sogleich zur Kenntnisnahme zugeleitet.
In der Regel sind weiter Besprechungen erforderlich, um eine Replik zu
fertigen. Dazu vereinbaren Sie bitte Besprechungstermine nach Ihrer
Wahl. Eingehende Zahlungen werden an Sie unmittelbar per Scheck
weitergeleitet oder überwiesen.
Prozessvertretung
Sollten die
außergerichtlichen Verhandlungen und die Bemühungen um eine
vergleichsweise Regelung scheitern, wird ein schriftliches
Prozessverfahren unumgänglich. Dieses nimmt allerdings wegen der
Regelungen der Zivilprozessordnung viele Monate in Anspruch. Die
Prozessführung eines in der Regel schriftlichen Prozesses übernimmt
der Rechtsanwalt verantwortlich. Sie brauchen in der Regel nur zu einem
Gütetermin vor Gericht erscheinen. Die Prozessvertretung erfolgt durch
uns für Sie landesweit, gegebenenfalls auch durch Einschaltung von
unterbevollmächtigten Kooperationsanwälten
zur Wahrnehmung von auswärtigen Terminen. Eine Zulassung besteht bei
allen Amtsgerichten und Landgerichten und auch beim Oberlandesgericht
Oldenburg.
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