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Zustandekommen

Sie wenden sich in der Regel mit ihrem Anliegen telefonisch an uns unter der Telefonnummer des Sekretariats 04956 /  918 00 oder per Telefax und Email (siehe Kontakt). 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie von dort nicht zu jeder Zeit zum Rechtsanwalt durchgestellt werden können, wenn dieser gerade Besprechungen (nachmittags) hat oder bei Gericht auswärts tätig (vormittags) ist. Am sichersten erreichen Sie den Rechtsanwalt zu den freigehaltenen Zeiten 11.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 15.00 Uhr. 

Ein telefonisches Informationsgespräch ist unverbindlich und kostenfrei, weil noch kein Anwaltsauftrag zustande gekommen ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass verbindliche Rechtsauskünfte am Telefon nicht erteilt werden können, weil eine zuverlässige Information über den Sachverhalt am Telefon nicht möglich ist. Eine seriöse Beratung setzt die Einsicht in alle Urkunden und ein ausführliches Eingangsgespräch voraus.

Eingangsgespräch

Das Mandat beginnt mit einem Eingangsgespräch von in der Regel 30-60 min. und der anschließenden Auftragserteilung mit Mandatsübernahme. Dabei werden die Mandatsbedingungen vereinbart und unterzeichnet und eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei den Gegnern erteilt.  Auch wird dabei eine Honorarvereinbarung zu treffen sein, die auch in der Vereinbarung der gesetzlichen Mindestgebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestehen kann. (Ausführliche Informationen zu den Kosten erhalten Sie hier)

Anspruchschreiben an den Gegner

Nach Auswertung der von Ihnen übergebenen und nachgereichten Unterlagen und gegebenenfalls weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt (Zeugen, Polizei, Behördenakten) wird Ihnen der Sachverhalt zur Überprüfung und Ergänzung zugeleitet. 

Sodann erfolgt eine rechtliche Bewertung nach Hinzuziehung der in der Hausbibliothek vorhandenen Urteilssammlungen und Abhandlungen zu dem Rechtsproblem. In der Regel folgt eine weitere Recherche zur Rechtssprechung in juristischen Datenbanken. 

Auf einem Phonodiktat wird das Anspruchsschreiben formuliert und ausgearbeitet, das gefertigte Diktat wird Ihnen und dem Gegner zugeleitet oder eine Klage bei Gericht eingereicht. .

Besprechungen und Informationen

Alle ein- und ausgehenden weiteren Schreiben werden Ihnen sogleich zur Kenntnisnahme zugeleitet. In der Regel sind weiter Besprechungen erforderlich, um eine Replik zu fertigen. Dazu vereinbaren Sie bitte Besprechungstermine nach Ihrer Wahl. Eingehende Zahlungen werden an Sie  unmittelbar per Scheck weitergeleitet oder überwiesen. 

Prozessvertretung

Sollten die außergerichtlichen Verhandlungen und die Bemühungen um eine vergleichsweise Regelung scheitern, wird ein schriftliches Prozessverfahren unumgänglich. Dieses nimmt allerdings wegen der Regelungen der Zivilprozessordnung viele Monate in Anspruch. Die Prozessführung eines in der Regel schriftlichen Prozesses übernimmt der Rechtsanwalt verantwortlich. Sie brauchen in der Regel nur zu einem Gütetermin vor Gericht erscheinen. Die Prozessvertretung erfolgt durch uns für Sie landesweit, gegebenenfalls auch durch Einschaltung von unterbevollmächtigten Kooperationsanwälten zur Wahrnehmung von auswärtigen Terminen. Eine Zulassung besteht bei allen Amtsgerichten und Landgerichten und auch beim Oberlandesgericht Oldenburg. 

 


Kosteninformation

Ausführliche Informationen zu den Kosten einer anwaltlichen Vertretung erhalten Sie hier.

Kontakt, Anfragen
und Termine

Wünschen Sie einen Termin oder möchten Sie eine erste Anfrage an mich versenden? Unter Kontakt finden Sie die Möglichkeit,  online einen Termin zu vereinbaren oder eine Anfrage an mich zu senden.